Unbebautes Grundstück innerhalb einer Wohnsiedlung
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Luftaufnahme
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Luftaufnahme
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Straßenansicht mit Zufahrt
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Frontansicht
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Bodenaufnahme
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Hinweis Website
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Gleichmäßig geschnittenes, weitgehend ebenes Grundstück, derzeit ungenutzte Grünfläche, die Nachbarbebauung besteht aus gepflegten Einfamilienhäusern. Lt. Geoportal Brandenburg sind keine Schutzgebiete betroffen.
Die Straßenfront beträgt ca. 19 m und die Grundstückstiefe ca. 107 m.
Der offizielle Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in der direkten Umgebung liegt bei ca. 70 EUR/m² (Stand 01.01.2026).
Hinweise des Eigentümers:
1. Es gelten die besonderen Bedingungen der Verkäuferin Deutsche Bahn AG, die in einer Bezugsurkunde (Teil des Exposés) enthalten sind.
2. Im hinteren Grundstücksabschnitt befindet sich ein großer Mast für eine Hochspannungsdoppelfreileitung 110 kV. Die 8 Leitungen queren den hinteren Grundstücksbereich. Im Grundbuch Abt. II ist hierzu ein Leitungsrecht mit dem Inhalt gemäß § 4 Sachen R-DV für die e.dis AG in Fürstenwalde (Beschränkte persönliche Dienstbarkeit) eingetragen. Zu Gunsten des öffentlichen Versorgers sind ferner Dienstbarkeiten für einen Schutzstreifen von ca. 25 Metern und ein Wegerecht zu bewilligen.
3. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich.
§ 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Gemäß § 23 Abs. 1 AEG liegt der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, das Betriebsanlage einer Eisenbahn ist oder auf dem sich eine Betriebsanlage einer Eisenbahn befindet, im überragenden öffentlichen Interesse, soweit das Grundstück der Wiederinbetriebnahme, Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur dienen kann. Das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde stellt gemäß § 23 Abs. 2 AEG die Freistellung von Bahnbetriebszwecken fest, wenn der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Ein überragendes öffentliches Interesse im Sinne des § 23 Abs. 1 AEG liegt nicht vor, wenn (i) kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht oder für die Eisenbahninfrastruktur ein Ersatz geschaffen worden ist, und (ii) langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist und (iii) die Wiederinbetriebnahme einer Strecke nicht verhindert wird. Befindet sich auf dem Grundstück eine Betriebsanlage, für deren dauerhafte Betriebseinstellung eine Stilllegung nach § 11 AEG zu erwirken ist, so darf die Freistellung von den Bahnbetriebszwecken erst nach Eintritt der Bestandskraft der Stilllegungsentscheidung erfolgen (§ 23 Abs. 2 AEG). Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet.
Katasterangaben: Gemarkung Germendorf, Flur 7, Flurstück 328
Grundstücksgröße ca. 2.241 m² -
Flächen
- Grundstücksfläche: 2.241 m²
Sonstiges
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Die von der IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH veröffentlichten Fotos, Luftbilder und sonstige Aufnahmen sind beispielhaft und spiegeln nicht notwendigerweise den aktuellen Zustand des Objektes wider. Wir empfehlen den Kaufinteressenten, sich vor dem Auktionstermin vom aktuellen Zustand durch eine persönliche Besichtigung vor Ort zu überzeugen. Die veröffentlichten Lagepläne, Skizzen, Grundrisse etc. sind nicht maßstabsgerecht. Sämtliche Objektangaben stehen unter dem Vorbehalt der Korrektur und der nachträglichen Richtigstellung. Dem Kaufinteressenten ist bekannt, dass allein die im Kaufvertrag ausdrücklich zugesicherten Angaben verbindlich sind. Diesbezügliche Ansprüche gegen den Veräußerer und das Auktionshaus sind ausgeschlossen. Bei denkmalgeschützten Objekten empfehlen wir, sich über eventuelle Nutzungseinschränkungen, Auflagen und/oder Verpflichtungen, die sich durch die jeweiligen Denkmalschutzgesetze ergeben, bei den zuständigen Behörden zu informieren. -
- Energieausweis-Jahrgang: nicht erforderlich
Energieausweis nicht erforderlichABCDEFGH - I -
Die Stadt Oranienburg, mit ca. 48.000 Einwohnern hat sich als einer der dynamischsten Standorte im nördlichen Berliner Speckgürtel etabliert. Zusätzlich zur wirtschaftlichen Basis bietet der Ortsteil eine hervorragende Infrastruktur für Familien: Kitas, eine Grundschule und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten sind direkt vor Ort vorhanden. Die Freizeitqualität ist durch den weitläufigen Tier-, Freizeit- und Saurierpark Germendorf sowie die umliegenden Seen und Forstgebiete überdurchschnittlich hoch. Als Teil der Metropolregion Berlin-Brandenburg profitiert der Standort zudem von der Strahlkraft der umliegenden Hochschullandschaft, in der insgesamt über 250.000 Studierende eingeschrieben sind. Das Stadtzentrum von Berlin (Alexanderplatz) liegt ca. 40 km entfernt, während die Landeshauptstadt Potsdam nach ca. 55 km erreicht wird. Die Fontanestadt Neuruppin ist ca. 40 km entfernt und das regionale Zentrum Eberswalde erreichen Sie nach rund 45 km.
Das Grundstück liegt im Ortsteil Germendorf und profitiert von einer Mikrolage, die idyllisches Wohnen im Grünen mit einer starken lokalen Wirtschaft verbindet. Ein wesentlicher Standortfaktor ist die unmittelbare Nähe zum Gewerbepark Germendorf. Dieser beherbergt einen gesunden Branchenmix aus mittelständischen Handwerksbetrieben, Logistikunternehmen und Dienstleistern, was für eine stabile lokale Beschäftigungsquote und eine kontinuierliche Nachfrage nach Wohnraum sorgt.
Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist durch die Buslinie 824 optimal gelöst, die Germendorf in ca. 10 bis 15 Minuten mit dem Bahnhof Oranienburg verbindet. Von dort aus ermöglichen die S-Bahn-Linie S1 sowie die Regionalexpress-Linien RE5 und RB12 eine schnelle Taktung in das Zentrum von Berlin. Die Fahrzeit zum Bahnhof Friedrichstraße beträgt mit dem Regionalzug lediglich ca. 35 bis 45 min, was den Standort für Berlin-Pendler äußerst attraktiv macht. -
- Kaufpreis: 69.000 €
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