Kundentipp abgeben

Für die Sommer-Auktion 2023 nehmen wir ausschließlich für die Lose Nr. 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17 (Auktionsobjekte aus Sachsen) Kundentipps durch Makler und anderen Tippgebern an. 

Sie „vermitteln“ uns einen Ihrer Kaufinteressenten und erhalten dafür bei erfolgreichem Zuschlag für Ihren Kunden eine Tipp-Provision in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzlicher USt., berechnet auf den Zuschlagspreis. Dies gilt ausschließlich für die ausgewählten Auktionsobjekte 11 bis 17.

 

Ein Beispiel: Sie benennen und übersenden einem Ihrer Kunden unser Objekt Nr. 16 in 08645 in Bad Elster für ein Mindestgebot in Höhe von € 345.000. Sofern Ihr Kunde für Objekt in der Auktion einen Zuschlag erhält, können Sie uns im Anschluss eine Tipp-Provision in Höhe von € 12.316,50 in Rechnung stellen.

 

Wir sind der Meinung, dass es sich hierfür lohnt einmal seine Kundenkartei zu durchstöbern, oder?!

 

Der Kooperationspartner (Makler) und die IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH betreuen Privatpersonen sowie Unternehmen in allen Fragen rund um die Themen Ankauf oder Verkauf von Immobilien. Sie unterstützen Ihre Mandanten u.a. bei der Suche nach Immobilien sowie bei der Vermarktung von Immobilien. Die Kooperationspartner verfügen über weitreichende Kontakte zu Privatpersonen und Unternehmen/Unternehmern.

 

Die IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH wurde exklusiv mit der Durchführung einer Auktion für o.g. Auktionsobjekte beauftragt.

Die IAD Immobilienauktionshaus Deutschland stellt dem Kooperationspartner für die Unterbreitung des Immobilienangebotes ein aussagekräftiges Expose mit Fotografien zur Verfügung. Die Urheberrechte für Texte, Fotografien etc. liegen bei der IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH.

 

Der Kooperationspartner verpflichtet sich, das Auktionsobjektes ausschließlich vorher namentlich benannten und freigegebenen Kunden Provisions- bzw. Aufgeldpflichtig zu unterbreiten.

 

Der Kooperationspartner verpflichtet sich etwaige Werbemaßnahmen, Aushänge in Immobilienshops und Banken, Print- und Internetanzeigen sowie jegliche Bewerbung des Auktionsobjektes zu unterlassen. Diese Maßnahmen sowie weitere Werbemaßnahmen sind strengstens untersagt.

 

Der Kooperationspartner verpflichtet sich etwaige Besichtigungswünsche ausschließlich über die IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH zu vereinbaren. Die Durchführung der Besichtigung erfolgt in Absprache mit dem Kooperationspartner und der IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH. Eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer ist dem Kooperationspartner untersagt.

Der Erwerber / Kaufinteressent muss nach erfolgreichem Zuschlag ein sogenanntes Aufgeld an die IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH zahlen. Die Höhe des Aufgeldes richtet sich nach der Höhe des Zuschlages und ist unterschiedlich hoch.

 

 

Die IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH verpflichtet sich, an den Kooperationspartner einen Anteil des verdienten Aufgeldes (Käufer) in Höhe von insgesamt 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt., berechnet vom Zuschlagspreis als Tippprovision auszukehren. 

 

Die Tippprovision wird nach vollständigen Zahlungseingang bei der IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH sofort fällig. Der Kooperationspartner wird danach eine ordnungsgemäße Rechnung zzgl. Umsatzsteuer stellen. Hinweis: Die Tipp-Provision gilt ausschließlich für die Objekte Nr. 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17 der Sommer-Auktion 2023 am 8. Juni 2023 in Berlin.

Die IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH verfügt selbst über einen großen Kundenstamm von vorgemerkten Kunden.

 

 

Um Doppelansprachen bei Kaufinteressenten zu vermeiden und dadurch eventuell die Attraktivität des Angebotes nachhaltig zu schmälern, verpflichtet sich der Kooperationspartner die Auktionsobjekte ausschließlich vorgemerkten und vorher durch die IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH freigegeben Kaufinteressenten provisionspflichtig anzubieten.

 

Hierfür wird der Kooperationspartner der IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH die Kaufinteressenten zur Freigabe ausschließlich über das Anmeldeformular benennen. Aus Diskretionsgründen gegenüber etwaigen Kaufinteressenten des Kooperationspartners wird vereinbart, dass zur Freigabe eines Kaufinteressenten die namentliche Benennung ohne Anschrift ausreichend ist.

 

Ein Kaufinteressent gilt als geschützt, wenn die IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH diesen innerhalb von 48 Stunden schriftlich per E-Mail bestätigt. Der Kooperationspartner verpflichtet sich seinen möglichen Kaufinteressenten erst nach schriftlicher Freigabe das Auktionsangebot zu benennen bzw. zu kontaktieren. Der Kundenschutz gilt bis zum Ablauf der jeweiligen Auktion.

 

Die IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH und der Kooperationspartner bestätigen sich gegenseitig rechtsverbindlich vollen Quellenschutz für alle gegenseitig bekannt gegebenen Kontaktdaten, Adressen und weiteren Informationen zu den eigenen Kunden.

 

Von dieser Vereinbarung ausgenommen sind diejenigen Kontakte, die nachweislich dem anderen Kooperationspartner schon bekannt sind oder der Kunde sich selbst bei der IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH meldet bzw. sich als Kunde selbstständig anmeldet. Jeder Kooperationspartner verpflichtet sich ferner, die durch den anderen Kooperationspartner bekannt gegebenen Adressen und Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliche Zustimmung vom anderen Kooperationspartner Dritten zur Kenntnis zu bringen (ausgenommen hiervon ist Informationspflicht gegenüber dem Eigentümer/Notar/Behörden). Dieser Quellenschutz gilt bis zum Ablauf der jeweiligen Auktion.

 

Die im Rahmen der Vereinbarung und weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen der IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH und dem Kooperationspartner gegebenenfalls erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der im Rahmen der Vereinbarung anfallenden Tätigkeiten verwendet und in elektronischer Form gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn sie für die Bearbeitung der Vereinbarung unerlässlich ist (z.B. Auskunft an den Eigentümer) und erfolgt nur in dem für die Durchführung der Vereinbarung erforderlichen Umfang. Mit der Zustimmung dieser Vereinbarung willigen die Kooperationspartner in die genannte Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein.  Jeder Kooperationspartner hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Die Geheimhaltung betreffende Regelungen in etwa separat abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben unberührt.

Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle nicht öffentlich zugänglichen geschäftlichen, finanziellen, technischen oder sonstigen Informationen, unabhängig davon, ob diese schriftlich, mündlich oder durch Augenschein zugänglich gemacht wurden.


Sämtliche vertrauliche Informationen, von denen die IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH bzw. der Kooperationspartner in Bezug auf den anderen Kooperationspartner im Rahmen dieser Vereinbarung Kenntnis erhält, werden von der IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH bzw. dem Kooperationspartner vertraulich behandelt und ohne Zustimmung der anderen Partei keinem Dritten zugänglich gemacht.

Diese Vereinbarung läuft ab schriftlicher Zustimmung und endet spätestens am Ende des jeweiligen Auktionstages. Die Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Provisionsregelung fällt im Erfolgsfalle an, auch wenn der Erfolg erst nach Wirksamkeit der Kündigung eintritt.


Beide Vertragsparteien verpflichten sich Vertraulichkeit über den Vertragsinhalt intern und extern zu wahren sowie sich an die in diesem Vertrag geregelten Vereinbarungen zu halten.

Für dieses Vertragsverhältnis und auftretende Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Sitz der IAD Immobilienauktionshaus Deutschland GmbH, also Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam   sein   oder   werden   bzw.   sollte   sich   in   dem   Vertrag   eine   Regelungslücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden.

Wie ist der Ablauf?

Sie müssen Ihren Kunden über o.g. Formular registrieren. Dort müssen Sie ausschließlich den Vor- und Nachnamen oder ggfs. das Unternehmen Ihres Kunden angeben. Wir prüfen dann umgehend, ob dieser bereits bei uns durch einen anderen Makler vorgemerkt wurde oder schon Kunde von uns ist.

 

Wenn nicht, dann erhalten Sie kurzfristig eine schriftliche Bestätigung. Falls uns der Kundenname bereits bekannt ist, werden wir umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen und gemeinsam prüfen, ob es sich tatsächlich um den gleichen Kunden handelt. 

 

Um Doppelansprachen auch durch andere Makler zu verhindern, ist ausschließlich die Anmeldung über das o.g. Formular möglich, da dort der Eingang der Kundenbenennung zeitlich fixiert wird. Es lohnt sich also schnell zu sein!

 

Im nächsten Schritt können Sie Ihren Kunden informieren, so dass er sich das Expose über unsere Homepage oder noch einfacher über den Onlinekatalog herunterlädt oder Sie laden es sich herunter und übersenden es Ihren Kunden. Ein wichtiger Hinweis noch! Die Tipp-Provision gilt ausschließlich für die Sommer-Auktion 2023 und den ausgewählten Objekten Nr. 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17!

Sommer-Auktion 2023 – Objekte Nr. 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17 

Aktuell sind keine Immobilien vorhanden, die den Suchkriterien entsprechen.

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